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Schulbetrieb vom 07. bis zum 17. Jänner

Wir wechseln ab 07. Jänner 2021 wieder ins Distance-Learning. Die Schulen bleiben aber für Betreuung und pädagogische Unterstützung offen.

Alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig vom beruflichen Hintergrund ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, können diese Betreuung und Unterstützung in Anspruch nehmen.

Ab Montag, den 18. Jänner 2021 findet eine Rückkehr zum regulären Schulbetrieb für alle Schülerinnen und Schüler statt.

In der Schule sind alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen.

Ein Mund-Nasen-Schutz muss den Mund und die Nase nicht nur abdecken, sondern auch eng anliegen. Das Material hat eine mechanische Barriere zu bilden, um das Verspritzen von Tröpfchen beim Sprechen, Husten und Niesen zu vermeiden. Die Verwendung von Gesichtsvisieren (sog. „Face Shields“ bzw. „Mini Face Shields“) ist nicht zulässig. Das Tragen eines MNS zählt zu den Pflichten von Schülerinnen und Schülern.

Kontakte mit Eltern/Erziehungsberechtigten dürfen nur im Wege der elektronischen Kommunikation stattfinden.

Der Schwerpunkt der Unterrichtsarbeit im ortsungebundenen Unterricht liegt auf der Wiederholung und Vertiefung der Unterrichtsinhalte. Sofern es pädagogisch vertretbar ist, können jedoch auch neue Inhalte vermittelt werden.

Schülerinnen und Schüler, die zur Erfüllung der Arbeitsaufgaben zuhause keinen geeigneten Arbeitsplatz haben, über keinen Zugang zu IT-Endgeräten verfügen, die pädagogische Unterstützung benötigen oder die zuhause nicht betreut werden können, werden in der Schule beaufsichtigt und beim Lernen unterstützt. Das bedeutet auch, dass Schüler/innen aufgrund von psychosozialen Problemlagen an die Schule zurückgeholt werden können.

Die Schulleitung kann dies auch anordnen, wenn sie bei einer Schülerin oder einem Schüler einen entsprechenden Bedarf feststellt.

Hier der Erlass des BMBWF: Schulbetrieb_ab_07_01_2021